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MDSRO Medical Device Shortage Reporting Organization

Gemeinsam Versorgungsengpässe in der Schweiz bekämpfen

Bereits 15% der importierten Medizinprodukte fehlen!

Swiss Medtech, der Verband der Schweizer Medizintechnik, geht davon aus, dass zukünftig rund jedes achte Medizinprodukt nicht mehr in der Schweiz erhältlich sein wird1 und bereits heute 15% der importierten Medizinprodukte auf dem Schweizer Markt fehlen.2

Dennoch teilte der Bundesrat am 2. September 2020 in seinen Antworten zur Motion Müller und zur Motion Rösti mit, dass zurzeit kein gesetzlicher Anpassungsbedarf bestehen würde, weil bereits heute Ausnahme-bewilligungen erteilt werden könnten, um Versorgungsengpässen entgegenzuwirken.3
Medical Device

Ohne Nachweise, keine Ausnahmebewilligung!

Die Ausnahmebewilligungen gemäss Art. 22 Abs. 1 MepV4 und Art. 18 Abs. 1 IvDV5 kann von Swissmedic jedoch nur dann erteilt werden, wenn die Gesuchsteller den Nachweis erbringen können, dass ein konkretes Medizinprodukt, dessen Verwendung im Interesse der öffentlichen Gesundheit oder der Patientensicherheit liegt, in der Schweiz nicht mehr verfügbar ist bzw. nicht durch ein anderes verfügbares und konformes Produkt ersetzt werden kann.6

Diesen Nachweis dürften die meisten Gesuchsteller nicht erbringen können, da bislang nur eine Meldestelle für fehlende lebenswichtige Humanarzneimittel7 besteht, aber keine vergleichbare Stelle für fehlende Medizinprodukte.8

Andrea Schütz und Angelina Hakim schliessen diese Lücke - MDSRO

Andrea Schütz und Angelina Hakim haben sich deshalb entschlossen, diese Lücke mit der Medical Device Shortage Reporting Organization (MDSRO) zu schliessen. Die MDSRO ist eine unabhängige und private Organisation ohne staatliche Befugnisse, bei der die betroffenen Wirtschaftsakteure auf freiwilliger Basis Versorgungsdefizite melden können.

Anhand der bei der MDSRO eingegangenen Meldungen wird eine nicht öffentlich einsehbare Datenbank erstellt, welche die fehlenden Medizinprodukte sowie deren fehlende Substitutionsfähigkeit erfasst. Dadurch kann mit Hilfe der MDSRO der von Swissmedic geforderte Nachweis einer Versorgungslücke, der zur Erlangung einer Ausnahmebewilligung erforderlich ist, erbracht werden.
Pflaster
Medizienischer Fragebogen

Ziele der neuen Meldestelle MDSRO

Hauptziel der MDSRO ist es, eine Vielzahl von Schweizer Wirtschaftsakteuren bei der Erlangung von Ausnahmebewilligungen sowohl in rechtlicher als auch technischer Hinsicht zu unterstützen und Wirtschaftsakteure bei Interesse auch über allfällige mögliche Alternativen im Falle von Versorgungsengpässen zu beraten. Damit leistet die MDSRO einen wichtigen Beitrag zu Gunsten der Versorgungssicherheit mit Medizinprodukten, die für die Aufrechterhaltung der nationalen Gesundheitsversorgung essentiell ist.

Längerfristig wird die MDSRO auch der Schweizer Medizinprodukteindustrie sowie den Schweizer Behörden, die bislang ihre Prognosen bezüglich Versorgungengpässen auf Umfragen und Schätzungen abstützen mussten, erstmals verlässliche anonymisierte Daten bezüglich der in der Schweiz aufgetretenen Versorgungsdefizite bei Medizinprodukten zur Verfügung stellen können. Die Sichtbarkeit und Quantifizierbarkeit von Versorgungsengpässen ist notwendig, damit dieser Thematik die notwendige Beachtung geschenkt wird.

Unterstützen auch Sie die neue Meldestelle MDSRO mit Ihrer Meldung

1 Swiss Medtech, Schweizer Medizintechnik fordert nun klare Zeichen des guten Willens, Pressemitteilung vom 23. April 2021, abrufbar unter: Link.

2 Schweizer Medizintechnikindustrie, Branchenstudie 2022, S. 2, abrufbar unter: Link.

3 Motion Müller 20.3211, Für mehr Handlungsspielraum bei der Beschaffung von Medizinprodukten zur Versorgung der Schweizer Bevölkerung, abrufbar unter: Link.

4 Medizinprodukteverordnung vom 1. Juli 2020 (SR 812.213).

5 Verordnung über In-vitro-Diagnostika vom 4. Mai 2022 (SR 812.2019).

6 Swissmedic, Merkblatt Ausnahmebewilligung MEP, abrufbar unter: Link.

7 Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel vom 12. August 2015 (SR. 531.215.32).

8 EKF, Prüfung der Prozesseffizienz bei der Ablösung der Meldeplattform Heilmittel, S. 12 und S. 21 (nachfolgend: «EFK-Bericht»), abrufbar unter: Link.